Ist der Schulbesuch durch Krankheit nicht möglich, ist die Schule von den Erziehungsberechtigten zu informieren.
Bitte benachrichtigen Sie die Schule gleich am ersten Tag der Erkrankung morgens. Am schnellsten geht das, wenn Sie das Formular nutzen. Hier werden alle für uns wichtigen Informationen abgefragt. Felder mit (*) sind Pflichtfelder, dazu gehören auch Ihre E-Mail-Adresse und die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Im Falle einer ansteckenden Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes auf Erkrankung im Sinne des § 34 Absatz 1 IfSG (Gesetzesauszug hier als PDF). oder eines Kopflausbefalls bei einer Schülerin oder einem Schüler der Widar Schule sind die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler gemäß § 34 Absatz 5 des IfSG verpflichtet, dies unverzüglich dem Schulbüro der Widar Schule mitzuteilen! Informationen dazu finden Sie in unserer Leitlinie Infektionsschutz (hier als PDF abrufbar). Auch dazu können Sie das Formular nutzen.
Wichtig: Diese Krankmeldung ersetzt nicht die Entschuldigung. Sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Entschuldigung mit, in der Sie den Grund der Abwesenheit und die Daten der Fehltage festhalten.